Vorabpauschale bei Parqet
Das wichtigste auf einen Blick:
- Die Vorabpauschale zielt darauf ab, Erträge aus Investmentfonds, einschließlich ETFs, auf eine einheitliche und vorhersehbare Weise zu besteuern.
- Obwohl die Vorabpauschale schon länger existiert, spielt sie 2024 durch den gestiegenen Basiszins wieder eine Rolle.
- Die Besteuerung der Vorabpauschale stellt im Prinzip eine vorweggenommene Besteuerung künftiger Wertsteigerungen von Fonds dar.
- Wenn dein Fonds oder ETF im Jahr 2023 eine positive Performance, also einen Gewinn, erzielt hat, musst du im Jahr 2024 die Vorabpauschale abführen.
- Anfang 2024 (und auch wieder 2025) wird dein Broker oder deine Bank die Vorabpauschale von deinem Konto abbuchen, sofern du deinen Sparerpauschbetrag (Freibetrag) nicht eingerichtet oder schon ausgeschöpft hast.
- Beispiel Aktien-ETF für 2024: Pro 10.000 Euro Fondsvolumen fallen maximal 180 Euro Vorabpauschale an, was einer Steuerlast von rund 33 Euro entspricht.
Wie kann ich die Vorabpauschale in Parqet eintragen?
Anleitung: Neue Aktivität hinzufügen ➝ Wertpapier ➝ ETF Holding auswählen ➝ Steuern & Gebühren. Eine Vorabpauschale von 15 € würde dann als “15” in das Feld “Steuern” eingegeben werden. Das Feld "Gebühren" bleibt leer. Unter “Notiz” kann die Transaktion benannt werden.
Berechnung der Vorabpauschale
Wie wird die Vorabpauschale berechnet? Die Formel findest du hier:
Vorabpauschale = (Basisertrag - tatsächlich ausgeschüttete Erträge) × Anteilswert × persönlicher Steuersatz
Der Basisertrag wird anhand des Basiszinses der Bundesbank und des Wertes des Fonds zu Beginn des Jahres berechnet. Dieser Zinssatz wird jährlich festgelegt. Für 2023 liegt der Basiszins bei 2,55%. Ist der Basiszins hingegen negativ, wie in den Jahren 2021 und 2022, wird keine Vorabpauschale erhoben und somit im Folgejahr auch keine Steuer.